Bestätigung Steueramt - Schülerhort Rebstein

Für die Gewährung der Tarifstufen für einen Schülerhortplatz füllen Sie bitte folgendes Formular aus.


Mit diesem Formular willigt der/die Unterzeichnende ein, dass die Steuerbehörde dem Leistungserbringer zur Abklärung der Tarifeinstufung ,die hierfür nötigen Steuerdaten bekannt gibt. Er/sie nimmt davon Kenntnis, dass diese Daten nur für den internen Zweck des Antragsstellers/der Antragstellerin verwendet und nicht weitergeleitet werden.

Ohne eine Steuerbestätigung wird automatisch die Stufe G verrechnet.

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