Einbürgerung Gemeinde Rebstein
Möchten Sie sich in der Gemeinde Rebstein einbürgern lassen? Es gibt verschiedene Verfahren, um die schweizerische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Einbürgerungsverfahren
Es gibt drei verschiedene Arten der Einbürgerung:
- Erleichterte Einbürgerung – für Personen, deren Ehepartner/in bereits Schweizer Staatsbürger/in ist
- Ordentliche Einbürgerung – für Ausländerinnen und Ausländer
- Besondere Einbürgerung – für Ausländische und staatenlose Jugendliche unter 20 Jahren
Das Gesuch fordern Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) an und reichen es auch dort ein.
Verfahren
- Gesuch einreichen beim Staatssekretariat für Migration
- Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration
- Weiterleitung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen
- Prüfung durch den Kanton St. Gallen und Weiterleitung an die Gemeinde Rebstein
- Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z.B. Steueramt, Betreibungsamt, Schule, Polizei)
- Einbürgerungsgespräch
- Rücksendung an den Kanton und das Staatssekretariat für Migration
- Definitiver Einbürgerungsentscheid durch das Staatssekretariat für Migration
Kosten
Die Kosten für die erleichterte Einbürgerung werden durch das Staatssekretariat für Migration in Rechnung gestellt und betragen Fr. 900.00. Der gesamte Betrag ist im Voraus zu bezahlen und wird nicht zurückerstattet, wenn das Gesuch abgelehnt wird (Art. 25 BüV).
Voraussetzungen
- Sie sind mit einer Schweizer Staatsbürgerin oder einem Schweizer Staatsbürger verheiratet.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz.
- Sie sind seit mindestens drei Jahren mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet.
- Sie sind gut integriert (wirtschaftliche Situation, keine Strafregistereinträge etc.).
- Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 in Deutsch mündlich und schriftlich).
Verfahren
- Gesuchsformular bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein abholen
- Einreichen des vollständig ausgefüllten Gesuchs samt Beilagen bei der Gemeinderatskanzlei
- Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z. B. Steueramt, Betreibungsamt, Schule, Polizei)
- Einbürgerungsgespräch mit dem Einbürgerungsrat der Gemeinde Rebstein
- Genehmigung oder Ablehnung durch den Einbürgerungsrat
- Öffentliche Auflage des Einbürgerungsgesuchs
- Rechtskraft des Einbürgerungsgesuchs
- Weiterleitung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen
- Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
- Genehmigung des Kantonsbürgerrechts durch die Regierung des Kantons St. Gallen
- Weiterleitung an das Staatssekretariat für Migration
- Definitiver Einbürgerungsentscheid durch das Staatssekretariat für Migration
Kosten
Die Kosten für die ordentliche Einbürgerung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Für Einzelpersonen, einschliesslich unmündige Kinder beträgt die Gebühr Fr. 1'800.00. Wenn Sie das Gesuch als Familie oder Ehepaar stellen, einschiesslich unmündige Kinder, beträgt die Gebühr Fr. 2'500.00.
Voraussetzungen
- Sie leben seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren im Kanton St. Gallen.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Rebstein und sind hier integriert.
- Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 in Deutsch mündlich und schriftlich).
- Sie besitzen die Niederlassungsbewilligung C.
- Sie sind wirtschaftlich selbstständig oder finanziell abgesichert.
- Sie haben keine offenen Betreibungen oder Einträge im Strafregister.
Verfahren
Das Gesuch durchläuft die gleichen Schritte wie die ordentliche Einbürgerung. Die öffentliche Auflage entfällt jedoch
Kosten
Für die besondere Einbürgerung wird eine Gebühr von Fr. 1'400.00 erhoben.
Voraussetzungen
- Sie sind unter 20 Jahre alt.
- Ansonsten gelten die Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung.
Für weitere Informationen oder zur Anforderung des Gesuchsformulars für die ordentliche und besondere Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei.
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