Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200m)
Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200m)
Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde zurückgestuft. Auch im oberen Rheintal hat sich die Situation entschärft, weshalb das erlassene Feuerverbot per Freitag, 23. Oktober 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben wird.
Allgemeinverfügung
- Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Rebstein wird das erlassene Verbot zum Entfachen von Feuer sowie Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und Waldesnähe (innerhalb 200m Waldabstand) per Freitag, 23. Oktober 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gegen Ziffer 2 dieser Allgemeinverfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.