Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Beschreibung
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung (KiBG) hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt.
Es ist nun Aufgabe der jeweiligen Gemeinden die Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszuzahlen. Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit einer Einreichung des vorliegenden Formulars inkl. notwendiger Beilagen.
Wofür werden Gelder ausgerichtet?
Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in:
- Kindertagesstätten (z.B. Kita Rebstein, KITA Freiland, Marbach, etc.)
- Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort)
- Tagesfamilien
Nicht dazu gehören punktuelle (z.B. Spielgruppen), nicht-institutionelle (z.B. Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung) oder dauerhafte Betreuungsangebote (z.B. Pflegefamilien).
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Rechnungskopien bzw. Zusammenstellung der Institution (KITA, Verein Tagesfamilien etc.). Es werden die Auslagen von Oktober 2025 bis Ende September 2026 berücksichtigt.
Einreichefrist
Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober 2026 an die Gemeinderatskanzlei Rebstein, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, (kanzlei@rebstein.ch) einzureichen.
Ablauf
Ihr Gesuch wird im November 2026 von der Gemeinderatskanzlei Rebstein geprüft und Sie erhalten bis spätestens Mitte Dezember eine schriftliche Rückmeldung.
Werden zur Berechnung der Subventionen keine oder unvollständige Angaben geliefert, werden keine Subventionen gewährt. Es besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Auszahlung der Subventionen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung.
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 071 775 82 06 | kanzlei@rebstein.ch |