Ortseingangstafeln
Die Gemeinde Rebstein verfügt über zwei Ortseingangstafeln.
Benützungsberechtigung
Benützungsberechtigt sind alle in der Gemeinde Rebstein kulturell, sportlich oder gemeinnützig tätigen Vereine, Interessengemeinschaften, Institutionen, Korporationen und Behörden.
Publikation
Veröffentlicht werden können Anlässe, Informationen und Mitteilungen von nichtkommerziellem und öffentlichem Charakter oder öffentlichem Interesse. Politische Kampagnen, Wahlpropaganda sowie kommerzielle Werbung von Industrie, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieben wird nicht veröffentlicht.