Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Eltern, die Anspruch auf Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung haben, können ab sofort einen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Frist zur Einreichung des vollständigen Gesuchs bei der Gemeinderatskanzlei endet am 31. Oktober 2026.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 071 775 82 06 | kanzlei@rebstein.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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