Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Eltern, die Anspruch auf Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung haben, können ab sofort einen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Frist zur Einreichung des vollständigen Gesuchs bei der Gemeinderatskanzlei endet am 31. Oktober 2026.

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