Gesuch Benutzung von öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)

Wer öffentlichen Grund beansprucht, benötigt dafür eine Bewilligung des Eigentümers. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich schriftlich an die Bauverwaltung.

Für den gesteigerten Gemeingebrauch im Rahmen von Bauprojekten (Abstell- und Installationsflächen, Krane etc.) wird eine angemessene Gebühr erhoben.

Bei der Durchführung von kurzfristigen Anlässen zu Gunsten einheimischer Vereine etc. hingegen wird in der Regel auf Gebühren verzichtet.

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