Abmeldung / Wegzug

Wenn Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt in der Schweiz ziehen, können Sie sich wie folgt abmelden:

  • Persönlich beim Einwohneramt
  • Per Telefon oder E-Mail
  • Online über eUmzug

Bitte beachten Sie: Bei einem Wegzug ins Ausland ist die persönliche Abmeldung beim Einwohneramt zwingend erforderlich.

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