Abmeldung / Wegzug
Wenn Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt in der Schweiz ziehen, können Sie sich wie folgt abmelden:
- Persönlich beim Einwohneramt
- Per Telefon oder E-Mail
- Online über eUmzug
Bitte beachten Sie: Bei einem Wegzug ins Ausland ist die persönliche Abmeldung beim Einwohneramt zwingend erforderlich.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 071 775 82 10 | einwohneramt@rebstein.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|