Anmeldung Grundstückschätzung

Eine Neubeurteilung der Schätzung erfolgt in der Regel alle zehn Jahre, auf Antrag des Eigentümers oder nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.

Wenn Sie eine Neubeurteilung der Grundstückschätzung anfordern möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per E-Mail an: grundbuchamt@rebstein.ch

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