Geburt
Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis. Die Anmeldung des Neugeborenen erfolgt durch das Spital oder die Geburtsklinik direkt beim zuständigen Zivilstandsamt. Eltern, die eine Hausgeburt planen, sind verpflichtet, die Geburt innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Für die Gemeinde Rebstein ist das Zivilstandsamt Rheintal zuständig.
Den Geburtsschein erhalten Sie vom Zivilstandsamt des Geburtsortes.
KontaktZivilstandsamt Rheintal |