Amtliche Beglaubigung

Beglaubigung Unterschrift

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt, aber nicht die Richtigkeit des Inhalts in einem Dokument. 

Bedingungen

  • persönliches Erscheinen in der Gemeinderatskanzlei
  • zu beglaubigendes Dokument (nicht unterschrieben)
  • Pass/Identitätskarte (Ausländerausweis wird nicht empfohlen)

 

Amtliche Beglaubigung einer Urkunde (beglaubigte Kopie)

Mit der Beglaubigung einer Kopie wird Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigt.

Bedingungen

  • Original zu beglaubigendes Dokument

 

Apostillen und Legalisationen

Die Staatskanzlei Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.bringt ihre Beglaubigung auf Unterlagen (Originale, Kopien, Übersetzungen) an, die mit dem Originalstempel oder -siegel und der Originalunterschrift einer Person versehen sind, die im Kanton St.Gallen zur Beglaubigung ermächtigt ist. Die Staatskanzlei kann keine ausserkantonale Beglaubigungen überbeglaubigen und keine Erstbeglaubigungen vornehmen (Liste Adressen Staatskanzleien der Schweiz). Mit der Beglaubigung bestätigt die Staatskanzlei nur die Echtheit der Unterschrift der Person, die erstbeglaubigt hat, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Die Staatskanzlei überbeglaubigt nur Dokumente, welche für das Ausland bestimmt sind.