Baubewilligungsverfahren
Die Bauverwaltung berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe des Gesuchformulars bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Fragen über feuerpolizeiliche Belange beantwortet Ihnen der Feuerschutzbeamte. Er berät Sie gerne, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.
Die Baugesuchformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Dienst beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt die Bauverwaltung gerne Auskunft.
Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg!
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| Bauverwaltung Rebstein-Marbach | 071 775 82 05 | bauverwaltung@rebstein.ch |
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