Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Die Schlichtungsstelle ist erste Anlaufstelle für Probleme mit Miet- und Pachtverhältnissen. Sie berät Parteien in einfachen mietrechtlichen Angelegenheiten. Bei komplexen und umfangreichen Problemen wenden sich die betroffenen Personen an die jeweiligen Verbände. Mieter können den Mietverband St. Gallen kontaktieren und für die Vermieter ist der Hauseigentümerverband zuständig.
Die Schlichtungsbehörde versucht zwischen Mieter- und Vermieter, bzw. Pächter und Verpächter eine Einigung herbeizuführen.
Hinterlegung von Mietzinsen
Verlangt der Mieter vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels, so muss er ihm dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen und kann ihm androhen, dass er bei unbenütztem Ablauf der Frist Mietzinse, die künftig fällig werden, bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen wird. Er muss die Hinterlegung dem Vermieter schriftlich ankündigen (Art. 259g OR).
Mit der Hinterlegung gelten die Mietzinse als bezahlt.
In der Gemeinde Rebstein ist die Finanzverwaltung für die Entgegennahme hinterlegter Mietzinse zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie den Mietvertrag sowie den zu hinterlegenden Mietzins in bar mit.
Hinterlegte Mietzinse fallen dem Vermieter zu, wenn der Mieter seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter nicht innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde geltend gemacht hat (Art. 259h OR).
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal
Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Tel. 071 757 77 99
schlichtungsstelle-rheintal@altstaetten.ch
Öffnungszeiten
| Montag | 13.30 - 18.00 Uhr |
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | 13.30 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 15.00 Uhr |
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse ist Schlichtungsbehörde in Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 071 775 82 06 | kanzlei@rebstein.ch |