Veranstaltungen, Feste
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.
Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Für jede Art von Anlässen mit Getränkeausschank und/oder Abgabe von Lebensmitteln ist ein Gastgewerbepatent nötig.
Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verschiedene Vorschriften zum Schallpegel und Laserstrahlung (z.B. Lasershow), die es zu beachten gilt. Für entsprechende Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
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| Gemeinderatskanzlei | 071 775 82 06 | kanzlei@rebstein.ch |
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