Hundekontrolle
Pflichten der Hundehalter/Halterin
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Gemäss neuem Hundegesetz gibt es keine Rückerstattungen mehr infolge Tod. Die Hundesteuer wird für das ganze Jahr in Rechnung gestellt, auch bei später im Jahr entstehender Steuerpflicht (Art. 26 Abs. 1 HuG*)
Taxe: CHF 120.00
Keine Taxe wird erhoben für (Art. 24 Hundegesetz):
- Hunde, die weniger als 3 Monate alt sind;
- Blindenfuhr- und Behindertenhunde;
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.
Hunde-Erfassungsdatenbank AMICUS
AMICUS ist die Hundedatenbank der Schweiz. Diesbezüglich gilt:
- Erst/Neu-Hundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren = nur Halterdaten.
- Danach müssen die Hundedaten beim Tierarzt mittels Chip registriert werden.
- Ebenfalls ist der Hundebesitzer verantwortlich Statusänderungen (Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland, Tot des Hundes, usw.)
Sie können dies entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
(Die ePetCard dient als Ergänzung zu Amicus als digitale Ausweislösung.)
Genaueres kann unter www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nachgelesen werden. Ebenfalls bietet die AMICUS eine Helpdesk an: 0848 777 100 oder info@amicus.ch
Alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Bereits gekennzeichnete Hunde – mit Mikrochip oder Tätowierung – müssen nur noch in der Datenbank AMICUS eingetragen werden. In beiden Fällen können Sie sich an Ihren Tierarzt wenden.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Zudem sind die Hundehalter verpflichtet, Adressänderungen, Halterwechsel und das Ableben des Hundes AMICUS zu melden.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für VeterinärwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Tipps für den ersten Hund und Checkliste zur Anschaffung finden Sie im Hunde-RatgeberExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Gut zu wissen für Hundehalter (PDF, 290 kB) | Download | 0 | Gut zu wissen für Hundehalter |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohneramt | 071 775 82 10 | einwohneramt@rebstein.ch |
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