Sozialamt
Finanzielle Sozialhilfe wird von der Gemeinde Rebstein gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden, sobald es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Die Grundlage dazu stellt das kantonale Sozialhilfegesetz dar.
Das Sozialamt befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Leistung finanzieller Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe KOS
- Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern
- Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen
Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 - 11.45, 13.30 - 17.30 |
| Dienstag | 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30 |
| Freitag | 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30 |
Termine können nur unter Voranmeldung wahrgenommen werden.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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