Sozialamt

Finanzielle Sozialhilfe wird von der Gemeinde Rebstein gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden, sobald es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Die Grundlage dazu stellt das kantonale Sozialhilfegesetz dar.

Das Sozialamt befasst sich mit folgenden Aufgaben:

  • Leistung finanzieller Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe KOS
  • Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern
  • Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen

Kontakt

Sozialamt
alte Landstrasse 75
9445 Rebstein
Tel. 071 775 82 50
sozialamt@rebstein.ch

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45, 13.30 - 17.30
Dienstag 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30
Freitag 08.00 - 11.45, 13.30 - 16.30

Termine können nur unter Voranmeldung wahrgenommen werden.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon