Betreibungsamt Rebstein-Marbach

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG). 281.1

Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind, die Ausstellung von Zahlungsbefehlen, Vollzug von Pfändungen und Erteilung von Auskünften aus dem Betreibungsregister.

Zahlungsverbindung Betreibungsamt Rebstein-Marbach
IBAN: CH47 0900 0000 9001 7598 4, PostFinance Konto

Falls Sie eine Betreibung bezahlen wollen, so bitten wir Sie, sich vorgängig über den genauen Betrag beim Betreibungsamt zu erkundigen. Bitte geben Sie in der Zahlungsmitteilung die Betreibungsnummer an.

Betreibungsferien
Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können auch während den Betreibungsferien eingereicht werden; die Behandlung erfolgt nach Ablauf der Betreibungsferien.

Gerichtsbarkeiten und Beschwerdeinstanz
Kreisgericht Rheintal
Vermittleramt Rheintal, Obergasse 4, 9437 Marbach

Kontakt

Betreibungsamt Rebstein-Marbach
alte Landstrasse 77
9445 Rebstein
Tel. 071 775 82 11
betreibungsamt@rebstein.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon