Salvia-Darlehen wird fakultativem Referendum unterstellt
die damit verbundenen Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Das vom Gemeinderat
beschlossene Darlehen von 500'000 Franken wird dem fakultativen Referendum
unterstellt. Parallel dazu wird eine Leistungsvereinbarung erarbeitet.
Die Salvia-Stiftung führt in Rebstein ein Alters- und Pflegeheim. Wegen der fehlenden
Nachfolgeregelung hat sich die Gemeinde für den Erhalt des Angebots engagiert. In diesem
Zusammenhang hat der Gemeinderat der Stiftung ein Darlehen von 500'000 Franken
gewährt. Der Beschluss wird vom 2. November bis 1. Dezember 2026 dem fakultativen
Referendum unterstellt. Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt verbunden. Das bedeutet,
dass die Gemeinde mit ihrer Forderung gegenüber anderen Gläubigern zurücktritt. Das
Darlehen bleibt bestehen, seine Rückzahlung ist vereinbart.
Leistungsvereinbarung wird erarbeitet
Parallel zum fakultativen Referendum erarbeiten die Gemeinde und die Salvia-Stiftung eine
Leistungsvereinbarung. Darin sollen unter anderem die Zahl der Pflegeplätze, die
Gemeindevertretung im Stiftungsrat und die Berücksichtigung von Einwohnerinnen und
Einwohnern aus Rebstein für Heimplätze sowie die finanziellen Verpflichtungen geregelt
werden. Die Vereinbarung befindet sich in Ausarbeitung und wird nach Vorliegen des
Jahresabschlusses 2026 fertiggestellt. Vorgesehen ist, die Leistungsvereinbarung der
Bevölkerung an der nächsten ordentlichen Bürgerversammlung zu behandeln.