2. Mitwirkung Gesamtrevision Ortsplanung Rebstein
Die Bevölkerung hat sich bereits aktiv in den Planungsprozess eingebracht. Im Rahmen der ersten Mitwirkung gingen knapp 50 Eingaben ein. Diese Rückmeldungen wurden gemeinsam mit den Ergebnissen der kantonalen Vorprüfung sorgfältig ausgewertet. In der Folge wurden insbesondere das Baureglement und der Zonenplan nochmals überprüft und an verschiedenen Stellen angepasst.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen hat der Gemeinderat entschieden, vor der öffentlichen Auflage eine 2. Mitwirkung durchzuführen. Damit erhalten die Bevölkerung sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nochmals Gelegenheit, sich mit den überarbeiteten Planungsinstrumenten auseinanderzusetzen und ihre Anliegen einzubringen.
Im Zentrum der 2. Mitwirkung stehen die Klärung konkreter Fragestellungen sowie die Behandlung individueller Anliegen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Die 2. Mitwirkung ist auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde (mitwirken-rebstein.ch) ab 27. August bis 11. Oktober 2026 aufgeschaltet. Mit diesem zusätzlichen Mitwirkungsschritt sollen offene Punkte möglichst frühzeitig geklärt und die Grundlagen für das anschliessende Verfahren weiter gefestigt werden.
Zusätzlich werden am Donnerstag, 10. September und Montag, 21. September 2026 Fragerunden zwischen 17.00 – 19.00 Uhr durchgeführt. Diese ermöglichen es der Bevölkerung, konkrete Fragen direkt mit den zuständigen Vertretern der Begleitgruppe zu besprechen und individuelle Anliegen zu klären. Die Anmeldung zur Fragerunde erfolgt direkt unter mitwirken-rebstein.ch.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und, soweit sinnvoll, in die weitere Planung einbezogen. Anschliessend wird die Ortsplanung öffentlich aufgelegt.