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Allgemeines Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Die Waldbrandgefahr hat sich im Kanton grundsätzlich entspannt, im oberen Rheintal besteht jedoch weiterhin eine erhöhte Gefahr. Daher bleibt das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) bis auf Weiteres bestehen. Auf dem übrigen Gemeindegebiet gilt erhöhte Vorsicht beim Umgang mit Feuer.

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