Neuer Unterstützungsfonds „Rebstein hilft Rebstein“

1. Dezember 2025

Mit der Rechtskraft des Fondsreglements – nachdem während der Auflagefrist kein fakultatives Referendum ergriffen wurde – startet per 1. Dezember 2025 der neue Unterstützungsfonds „Rebstein hilft Rebstein“. Der Fonds ermöglicht es, Einwohnerinnen und Einwohner von Rebstein in belastenden Lebenssituationen schnell, unkompliziert und wirkungsvoll zu unterstützen. Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich direkt beim Sozialamt der Gemeinde Rebstein.

Der Fonds verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Direkte Hilfe für Betroffene: Kleinere Unterstützungsbeträge können rasch und unbürokratisch durch das Sozialamt ausgerichtet werden, um kurzfristige Notlagen zu überbrücken.
  2. Stärkung der lokalen Solidarität: Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können freiwillige Beiträge in den Fonds einzahlen. Die Spenden kommen vollständig Menschen in Rebstein zugute.

Über grössere Unterstützungsgesuche entscheidet der Fondsausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde sowie aus Mitgliedern beider Kirchen zusammensetzt. Durch den Einbezug der Kirchen soll erreicht werden, dass auch Personen unterstützt werden, die nicht in direktem Kontakt mit der Sozialhilfe stehen. So entsteht ein niederschwelliger, gemeinschaftlich getragener Zugang zu Hilfeleistungen.

Mit „Rebstein hilft Rebstein“ schafft die Gemeinde eine lokal verankerte, einfach handhabbare und traditionsnahe Unterstützungsform – angelehnt an das frühere Modell wie die Winterhilfe. Der Fonds soll Menschen in Notlagen rasch helfen und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Die Gemeinde dankt allen, die den neuen Fonds unterstützen und damit einen wertvollen Beitrag zum sozialen Miteinander in Rebstein leisten.

Für Spenden in den Fonds können folgende Kontoangaben genutzt werden:

IBAN CH64 0900 0000 9000 2057 5
lautend auf Gemeindekassieramt, 9445 Rebstein
Vermerk: «Rebstein hilft Rebstein»

Spenden an den Fonds «Rebstein hilft Rebstein» sind steuerlich abzugsfähig.