Erforderliche Baugesuchunterlagen
Den aktuellen Situationsplan finden Sie im Geoportal. Das Bauvorhaben ist im Situationsplan massstäblich mit den eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände einzuzeichnen. Bei grösseren Bauprojekten (An- und Nebenbauten) muss der Situationsplan von unserem Geometer, FKL & Partner AG in Altstätten, beglaubigt werden.
Grundrisspläne 1:50 oder 1:100
Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:
- Nutzung der einzelnen Räume (z. B. Wohnräume, Küche, Bad)
- Bodenflächen zur Ermittlung der Flächengrössen
- Fensterflächen zur Beurteilung der Belichtung und Belüftung
- Niveaupunkt
Fassaden- und Schnittpläne 1:50 oder 1:100
Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:
- Gebäude- und Firsthöhen
- Kniestockhöhen
- Brüstungs- und Geländerhöhen
- Verlauf des gewachsenen Terrains sowie des neuen Terrainverlaufs
- Niveaupunkt für die Bestimmung der Gebäude und Firsthöhen
Umgebungsplan
Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:
- Zugänge für Fussgänger und Fahrzeuge
- Parkplätze und deren Anordnung
- Kinderspielplätze mit Angabe der Grösse, Spielgeräten und Fallräumen (falls erforderlich)
- Terraingestaltung mit Höhenangaben
- Böschungen und deren Verlauf
- Bepflanzungen und Grünflächen
- Kunstbauten (Stützmauern, Aussentreppen etc.)
Kanalisationspläne
Planung einer privaten Kanalisation
Eine fachgerechte Entwässerung ist ein zentraler Bestandteil jedes Bauprojekts. Damit Ihr Baugesuch vollständig ist und effizient bearbeitet werden kann, sind detaillierte Kanalisationspläne erforderlich.
Jeder Inhaber einer Liegenschaft ist verpflichtet, das Abwasser getrennt, als Schmutz- und Meteorwasser, in die öffentliche Kanalisation abzuleiten.
Schmutzwasser muss zwingend in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Regen-, Oberflächenwasser etc. ist primär auf dem eigenen Grundstück zu Versickern, respektive über eine Retentionsanlage dem Vorfluter oder Kanalisation zuzuführen.
Kontaktieren Sie für weitere Informationen unseren GEP-Ingenieur die Wälli AG in Heerbrugg.
Die Entwässerungs- und Kanalisationspläne müssen folgende Informationen beinhalten:
- Entwässerungsplan mit Angaben, welche Flächen wie wohin entwässert werden
- Bestehende und neue Kanalisationsleitungen mit Durchmesser, Material- und Gefälleangaben
- Schmutzwasserleitungen (WAS) und Niederschlagswasserleitungen (WAR) farblich getrennt dargestellt
- Trennsystem oder Mischsystem klar gekennzeichnet
- Hausanschlusspunkte an das öffentliche Netz mit Angaben zu Gefälle und Anschlussart
- Entwässerung von Tiefgaragen, Vorplätzen, Zufahrten, Dächern und sonstigen befestigten Flächen
- Detailzeichnungen zu Schächten, Einlauf-, Auslauf- Deckelhöhen und Materialangeben
- Hilfsmittel und Richtlinien für die Planung der Kanalisation und Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes sind die VSN Norm 592 00 und die Norm Regenwasserentsorgung vom VSA
Kontroll- und Wartungsöffnungen
- Einlaufschächte und Schlammsammler mit Durchmesser, Typ und Höhenangaben (Deckel, Sohle, Ein- und Ausläufe und Beschriftungen falls nötig)
Versickerung und Retention von Niederschlags- und Oberflächenwasser
- Versickerungsmassnahmen mit Dimensionierung, Ausführungsart, Standort und Berechnungen gemäss geologischem Gutachten
- Retentionseinrichtungen mit Ableitung in die Misch- oder Regenabwasserkanalisation mit Dimensionierung/Volumenangaben, Abflussbegrenzung und Berechnungen
- Ableitung von Regenwasser in Gewässer gemäss den kantonalen Vorschriften
Detailangaben und Querschnitte
- Details zu Anschlüssen, Leitungsgefällen und Schächten
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauverwaltung Rebstein-Marbach | 071 775 82 05 | bauverwaltung@rebstein.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|