Baugesuch

Einreichung Baugesuch
Das Baugesuch können Sie von der Homepage des Kantons St. Gallen herunterladen oder elektronisch ausfüllen. Anschliessend ist das Gesuch bei der Bauverwaltung einzureichen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Einreichung Ihres Baugesuches und geben bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben Auskunft.

Damit Ihr Gesuch geprüft werden kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden unter anderem:

  • Situationsplan
  • Grundrisse
  • Fassadenpläne
  • Schnittpläne
  • Umgebungsplan
  • Kanalisationspläne
  • Brandschutzkonzept & Brandschutzpläne
  • Ergänzende Unterlagen (bei Bedarf)
  • Ortsbildschutzgebiet und Einzelschutzobjekte

Das Baugesuch muss von der Bauherrschaft sowie den Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümern unterzeichnet werden. Die Baugesuchunterlagen sind in dreifacher Ausführung (bei Beteiligung kantonaler Amtsstellen sechsfache Ausführung) und zusätzlich in digitaler Form einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewilligungsbehörden berechtigt sind, weitere Unterlagen anzufordern, falls diese für die Beurteilung erforderlich sind. Unvollständige Baugesuche werden zur Ergänzung oder Korrektur zurückgewiesen. Erfolgt die Nachreichung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann auf das Gesuch nicht eingetreten werden.
 

Bewilligungsverfahren
Ist das Baugesuch gemäss Vorschrift eingereicht, erfolgt das Anzeigeverfahren. Je nach Grösse des Baugesuches wird entweder das ordentliche Verfahren (Art. 138 PBG), das vereinfachte Verfahren (Art. 140, 141 PBG) oder das Meldeverfahren (Art. 142, 143 PBG) angewendet.
Im ordentlichen und vereinfachten Verfahren liegt das Baugesuch während 14 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf. Die Anstösser werden im ordentlichen Verfahren immer und im vereinfachten Verfahren, wenn der oder die Anstösser nicht schon das Gesuch mitunterschrieben haben, mit eingeschriebenen Brief benachrichtigt und auf ihre Einsprachemöglichkeit hingewiesen. Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Inkrafttreten der Baubewilligung begonnen werden.

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