Brandschutz

Bei Neu- und Umbauten, Heizungssanierungen sowie Veranstaltungen ist eine brandschutztechnische Bewilligung notwendig, um sicherzustellen, dass die geltenden Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Sie wird nach der Prüfung durch den Brandschutzbeauftragten erteilt, um die Sicherheit im Brandfall zu garantieren. Die Bewilligung umfasst unter anderem Anforderungen an Fluchtwege, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen, die für den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes notwendig sind.

Wir benötigen je nach Bauvorhaben folgende Unteralgen:

  • Brandschutzkonzept
  • Brandschutzpläne

Die Feuerungskontrolle erfolgt durch den amtlichen Kaminfeger, Kaminfegermeister Micha Niederer Kapellweg 9a, 9443 Widnau.

Ergänzende Unterlagen
Detailpläne, Betriebskonzepte, Fotos, Farb- und Materialkonzept, Ausführungsbeschriebe, Modell usw.

Damit Ihr Baugesuch reibungslos bearbeitet werden kann, müssen alle eingereichten Pläne einheitlich und widerspruchsfrei sein. Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen können zu Verzögerungen oder zur Rückweisung des Gesuchs führen. Die Baugesuchunterlagen müssen übersichtlich und massstabsgetreu sein.

Alle baulichen Veränderungen sind farblich gekennzeichnet darzustellen:

  • Rot = Neubauten und Änderungen
  • Gelb = Abbruch bestehender Bauteile
  • Schwarz = Bestehende Bauteile, die unverändert bleiben

Bitte achten Sie darauf, dass die Pläne eine klare und nachvollziehbare Darstellung des Bauvorhabens ermöglichen.

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