Ortsbildschutz und Einzelschutzobjekte

Historische Ortsbilder sind Teil des kulturellen Erbes und wertvolle Zeugen der geschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, architektonischen, handwerklichen und künstlerischen Entwicklung der Gesellschaft. Zum Ortsbild gehören neben den Bauten auch Freiräume wie Verkehrswege, Plätze, Gärten und sonstige Grünflächen sowie die Umgebung. Der Ortsbildschutz hat zum Ziel, die topographischen, räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten der schützenswerten Ortsbilder bei der künftigen Entwicklung zu erhalten.

Für bauliche Veränderungen an einem Gebäude im Ortsbildschutzgebiet oder gar eines Einzelschutzojektes ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bauherrschaft, der kantonalen Denkmalpflege und der Bauverwaltung unabdingbar.

Hier finden Sie weitere Informationen zur kantonalen Denkmalpflege.