Informationen aus dem Steueramt
Provisorische Rechnung 2026 (Kantons- und Gemeindesteuer)
Im Januar 2026 wurden die provisorischen Rechnungen 2026 versandt. Wir bitten Sie, diese Rechnung zu prüfen und bei gewichtigen Änderungen (z.B. Mehr- oder Minderverdienst, grössere Liegenunterhaltskosten, BVG-Einkäufe, etc.) eine Anpassung im Steueramt zu verlangen. Dies gilt sowohl bei einer zu tief oder zu hoch angesetzten Rechnung 2026. Bitte teilen Sie uns deshalb die für die Steuerperiode 2026 neu berechneten und gültigen Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen) mit.
Zahlungen der provisorischen Rechnung 2026
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bezahlung der provisorischen Steuerrechnung 2026 den neuen QR-Code 2026 verwenden. Passen Sie also allfällige Daueraufträge auf die neu für das Steuerjahr 2026 gültige Referenznummer an. Verwenden Sie also die Ihnen vor kurzem zugestellten Einzahlungsscheine mit der aufgedruckten QR-IBAN und Referenznummer. Sie ermöglichen damit eine rationelle Verarbeitung und korrekte Zuweisung der Zahlungen auf das richtige Steuerjahr.
Steuererklärung 2025 nur noch als Web-Online-Lösung
Ebenfalls im Januar 2026 wurden die Steuererklärungen 2025 versandt. Bitte beachten Sie, dass neu für die elektronische Erstellung keine Download-Lösung mehr angeboten wird. Ab 2026 steht Ihnen aber für die Steuerperiode 2025 erstmals eine Online-Web-Steuererklärung E-Tax SG zur Verfügung. Für das Login nutzt E-Tax SG AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung. Starten Sie das Ausfüllen und Registrieren auf der Kantonalen Webseite.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Mit der App Snapshare können Sie zudem Ihre Belege, die nicht bereits digital verfügbar sind, schnell und einfach digitalisieren. Nutzen Sie diese neue Möglichkeit und reichen Sie deshalb die Steuererklärung 2025 samt Beilagen mit E-Tax SG vollelektronisch ein.
Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung 2025
Sollten Sie die Einreichefrist nicht einhalten können, bitten wir Sie eine Fristverlängerung zu beantragen. Am einfachsten erledigen Sie dies ebenfalls online selbständig. Beachten Sie, dass als maximale Verlängerungsfrist Ende Oktober 2026 gilt. Über diesen Termin hinausgehende Fristverlängerungsgesuche werden nur in begründeten Fällen gutgeheissen.
Kontaktdaten bei Fragen rund zum Thema Steuern
Steueramt Rebstein, Telefon: 071 775 82 15, steueramt@rebstein.ch
Support zum E-Login, Telefon: 058 229 10 10, Support eSchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Homepage Kanton St. Gallen: hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.