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Geschichte

Allgemeines

Rebstein liegt in einer der schönsten Gegenden der Schweiz. Es ist hingebettet an die sonnige Halde der Reben und reicht bis weit zu den Mais- und Fruchtfeldern ins Riet hinaus. Der Blick ist offen über den Rhein zu den Vorarlberger- und Tiroler-Alpen, ins Fürstentum Liechtenstein und zu den St. Galler-, den Bündner- und Appenzeller-Bergen. Die nahe Autobahn schafft auf bequeme Art den Anschluss in die Zentren der übrigen Schweiz und ins nahe und ferne Ausland.

Wappen von RebsteinDas schmucke Gemeindewappen veranschaulicht Namen und Geschichte des Dorfes. Wer den Gang durch Rebsteins Entwicklung unternimmt, muss bei «Stein und Rebe» beginnen. Zwei Burgtürme bilden gemeinsam die Wiege. Die Ortsbezeichnung mag dereinst «am Stain» gelautet haben und erst später nach der Burg und den Reben auf dem Hügel in «Rebstein» umbenannt worden sein.

Gasthaus zum HirschenDer Weinbau ist seit dem 9. Jahrhundert im Rheintal anzutreffen. In Rebstein dürften die Reben aber erst im 13. Jahrhundert gepflanzt worden sein. Der Weinbau wurde zum eigentlichen Brotverdienst der Dorfleute, allerdings eine sehr vom Wetter und von der Vegetation abhängige Einnahmequelle. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts änderten sich mit dem Aufschwung der Stickerei die wirtschaftlichen Grundlagen. Waren vorerst die Rebsteiner Lohnsticker und Fergger von auswärtigen Industriellen abhängig, schwangen sich nun manche zu Fabrikanten und Exporteuren auf. Die einstige Weinbausiedlung wandelte sich in ein wohlhabendes Industriedorf. Die Melioration der Rheinebene in den Jahren 1941 bis 1953 ermöglichte die Aussiedlung der Landwirtschaft aus dem Dorfkern. Die neugewonnenen Flächen dienten der Ansiedlung zahlreicher Gewerbebetriebe.

Die Politische Gemeinde Rebstein umfasst ein Gebiet von 426 Hektaren, davon sind 20 Hektaren bewaldet und fast 3 Hektaren mit Reben bepflanzt. Das Eigentum der Ortsgemeinde – rund 400 Hektaren – erstreckt sich über die Gemeindegrenzen hinaus und berührt die Gemeinden Balgach, Marbach, Reute AR und Oberegg AI.

Die Schwellenhöhe der Bahnstation Rebstein-Marbach wird mit 411 m ü.M. angegeben. Den höchsten Punkt der Gemeinde finden wir oberhalb des Wolkenberges (690 m ü.M.). Am 31. Dezember 2010 zählte die Gemeinde 4'270 Einwohner.

Familennamen

Von den Rebsteiner Familien am frühesten in Urkunden fassbar sind die Keel / Kehl (auch Kel, Keell, Kiehl oder ähnlich geschrieben). Im Jahre 1409 empfängt ein Uli Kel zu Rebstein das Gut Englaberg (wohl im heutigen Engeler) zu Lehen. In der Folge erscheinen die Keel-Familien recht häufig in Urkunden. Nach den Graf sind sie in Rebstein die zweitgrösste Familiengruppe. Zu den grossen Untergruppen zählten am Ende des 18. Jahrhunderts die „Sibilles“, die „Gretlers“, die „Barones“ und die „Franzes“. Die Keel/Kehl haben im alten Hof Marbach zu dem die Dorfschaft Rebstein von 1474 bis zur Französischen Revolution bzw. bis zum Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft gehörte, wiederholt Hofammänner und Landvogtsammänner gestellt

Die Rebsteiner Sutter finden sich in Urkunden ab 1413. Der Name ist in der Deutschschweiz weit verbreitet. Allein im Kanton St. Gallen sind die Suter/Sutter in zwölf Gemeinden alt (das heisst vor 1800) verbürgert. Der Name geht auf die Bezeichnung „Sûter/-Schuster“ zurück (aus lateinisch „sutor“ d.h. Flickschuster oder Flickschneider). Es leuchtet ein, dass wie bei allen sehr weit verbreiteten Familiennamen, auch die Sutter-Stämme nicht auf einen gemeinsamen Ahnherrn zurückgeführt werden können. Es ist in solchen Fällen zumeist ein spekulatives Spiel, wenn „Stammbäumler“ sich für ihre Familie um eine fremde, wenn möglich gar eine adelige Herkunft bemühen. Spitzfindig konstruieren ist eines, sauber beweisen wäre ein anderes.


Um 1420 erschienen erstmals die Rebsteiner Mafli (in den Urkunden auch Manfli, Maufli usw. geschrieben). Dieses Geschlecht war nie sehr zahlreich. Aus ihm ist vom 17. und 18. Jahrhundert aber eine ganze Reihe tüchtiger Handwerksmeister hervorgegangen.

Die Steinlein von Rebstein begegnen uns seit ca. 1435 in einem Mühlebesitzer mit seinen vier Söhnen. Die Familie war hier nie zahlreich und teilte sich nach der Reformation in eine evangelische und eine katholische Linie. Letztere ist im Mannesstamm um 1853 erloschen.

Die Gruber (auch Gruober, Grueber) erscheinen urkundlich erstmals 1454 mit einem (Hohen-) Emser Ammann. Sie gehören in der Folge ebenfalls zu den weniger zahlreichen Rebsteiner Familien. Der Name ist von einer Wohnstätte oder Örtlichkeit „Grube/Grub“ abzuleiten. Solche sind im deutschen Sprachraum seit jeher weit verbreitet und waren daher vielerorts namengebend für dortige Bewohner. Dem ausgezeichneten Historiker Eugen Gruber (1900 bis 1989), einem „Höfli-Gruber“, verdanken wir die auf viel eigener Forschung beruhende „Geschichte von Rebstein“.

Die Halter von Rebstein sind anno 1492 mit einem Hans auf der Hub fassbar. Früher schon findet sich der Name in Marbach und in Balgach, wo er ebenfalls bis heute erhalten hat. Verwandtschaftliche Zusammenhänge mit den Rebsteiner Halter sind urkundlich bisher nicht bekannt. Innerhalb des alten Hofes Marbach lassen sich die katholischen Rebsteiner Halter von den evangelischen Marbacher unterscheiden.


Die Rohner (früher etwa auch Roner, Ronner oder gar Raner geschrieben) sind nach den Graf und den Keel/Kehl die drittgrösste Familiengruppe in Rebstein. Sie treten wie die Halter ab 1492 in Erscheinung – bald nach der Reformation geteilt in katholische und evangelische Linien. Die Rohner haben eine ganze Reihe Hof- und Landvogtsammänner gestellt. Der Name findet sich in mehreren Gemeinden der rheintalischen und appenzellischen Nachbarschaft. Er wird abgeleitet von entsprechenden Örtlichkeitsnamen oder allenfalls von einer früheren Sachbezeichnung „rone“ für einen umgestürzten Baumstamm, einen Klotz.

Die Graf (auch Graff, Grauf, Grauff usw.) treten in Rebstein um 1493 erstmals auf mit einem Hans zu Faziloo. In Balgach und in der appenzellischen Nachbarschaft ist der Familienname um einiges früher. Merkwürdigerweise wurde in Rebstein der Name zuerst nur als Beiname (Spitzname, Vulgoname) für Träger von Familien Names Haagger, Haugger, Högger usw. verwendet. So erscheint anno 1554 ein Jac Haugger Graff, 1556 ein Thomas Högger genannt Graf. Ein Zusammenhang mit den Hagger von Altstätten-Lüchingen oder mit den Högger von St. Gallen und von Gossau SG ist nicht ersichtlich. Bemerkenswert erscheint, dass in der Nachbargemeinde Balgach derselbe Beiname „Graf“ für einige Träger des Familiennamens Oehler verwendet wurde. Könnte sich in diesen beiden Fällen nicht um Personen gehandelt haben, die gräfliche Lehen (etwa der Montforter oder Werdenberger) in Bewirtschaftung hatten – dies im Unterschied zu den weit zahlreicheren Lehen der Fürstabtei St. Gallen? Die gebräuchliche Herleitung des Names geht jedoch dahin, dass Personen oder Familien durch ihr stolzes oder würdevolles Auftreten sich den Übernamen „Graf/die Grafen“ zuzogen, der dann an den Nachfahren als Familienamen hängen blieb (wie wohl auch für die Familiennamen Ritter, Edelmann, Herzogs, Kaiser uws).

 

Die Rebsteiner Jann gehen auf einen Stammvater Zacharias zurück, der vorerst in Marbach sesshaft war, dann aber eine Margaretha, Witwe eines Simon Kel, am Zürnerrain in Rebstein ehelichte und schliesslich nach einigen hin und her im Jahre 1559 gegen Erstattung einer Einkaufssumme in die Dorfkorporation aufgenommen wurde. Auch die Jann zählen zu den weniger zahlreichen Familien von Rebstein. Der Name ist aus einer der vielen Kreuzungen für den biblischen Namen Johannes abzuleiten (ebenso etwa Jenni, Janner/Janser, Juon. Cahannes, Hänni).

Die Rebsteiner Federer gehen auf Hofleute von Berneck zurück, die wohl seit Anfang des 18. Jahrhundert als Hintersässen im Schluch ob Rebstein wohnten und im Jahr 1806 das Gemeindebürgerrecht erlangten.

Eine ganze Reihe alter Rebsteiner Dorfgeschlechter sind ausgestorben, etwa die hiesigen Bruderer, Eschenmoser, Hammerer, Manshuber, Mohr/Moor, Salzmann und Schort. Ihre Herkunft und ihre Bedeutung am Ort sind bisher kaum untersucht. Sie müssen darum in diesem Überblick ausser Betracht fallen. Doch wären auch sie wie alle Geschlechter in unserer Region eingehender Nachforschungen wert. Von ihnen nämlich ist das Rheintal, wie es heute ist, zu einem guten Teil geprägt worden.

Wappentafel der Rebsteiner Familien [pdf, 389 KB]

Handwerk im 17. und 18. Jahrhundert

Wer Familienkunde treibt, findet in den Quellen häufig Hinweise auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der Vorfahren. Hierzu seien ein paar Erkenntnisse aus den Tauf-, Ehe, und Sterberegistern von Evangelisch Marbach im 17. und 18. Jahrhundert vorgetragen, also aus einer Zeit, in der die heutigen Gemeinden Marbach und Rebstein zusammen als Hof Marbach eine politische Einheit bildeten. Bis weit in die Neuzeit hinein war die Bevölkerung hierzulande vorwiegend in der Landwirtschaft tätig, in den Dörfern am Berghang vorwiegend im Weinbau. Grob gesagt kann davon ausgegangen werden, dass, wer in den kirchlichen Registern als Erwachsener figuriert, vor allem landwirtschaftlich tätig war. Immerhin wird für ausserhalb des Dorfkerns siedelnde Bauern öfters ihre Wohnstätte angegeben. Im alten Hof Marbach sind dies etwa der Kalesser, die Hub (ob Marbach und Rebstein), das Moos, sodann Ehrenberg, Sonnenberg, Wolkenberg usw. – In manchen Bauernhaushalt waren neben den Familienangehörigen auch ein Knecht („Servus“) eine Magd („Ancilla“) oder auch beides beschäftigt (Hier mag angemerkt werden, dass die gebildeten Zürcher Pfarrherren, welche die Evangelischen in der Gemeinden Herrschaft Rheintal betreuten, nicht ungern ihre Latein-Kenntnisse oder gelegentlich gar ihr Griechisch in Ihre Aufzeichnungen einfliessen lassen.)


In den rheintalischen Höfen waren erstaunlich viele nichtbäuerliche Berufe angesiedelt – erstaunlich deshalb, weil sie sich trotz der Nähe der Marktorte Altstätten und Rheineck mit ihrer zentral-örtlichen Funktion zu behaupten vermochten. Man wird allerdings berücksichtigen müssen, dass in diesen Betreiben zumindest als Nebenerwerb oft auch bäuerliche Aktivitäten einhergingen.

Am häufigsten finden sich in den Registern die Bäcker und die Metzger sowie die Schuster und Schneider, also Berufe, die gleichsam für den täglichen Bedarf an Nahrung und Kleider arbeiteten. Zahlreich waren auch die Küffer, dann folgten etwa die Zimmerleute und die Schreiner, etwas weniger oft die Maurer.

Die bäuerliche Selbstversorgung bedingte ebenfalls den Müller. Von ca. 1440 an über mehrere Generationen sassen auf der „Feldmühle“ in Rebstein die Steinlein. Später treten die „Tobelmühle“ sowie hie und da die „Mohrer Mühle“ in Erscheinung. In Marbach kam es ab dem Jahr 1736 zu Streitigkeiten zwischen den Müllern Johanens und Moritz Kobelt einerseits sowie dem Jacob Kobelt (Küfer) und Christoffel Kobelt anderseits, weil diese beiden am Dorfbach, an der bereits die alte Mühle stand, eine „neue Mühle“ offenbar zusätzlichen zu einer Sägemühle betreiben wollten, wofür sie in der Folge die obrigkeitliche Bewilligung erhalten.


Ein wichtiger Berufsmann war der Schmied. Öfters gab es mehrere im selben Dorf. So etwa stand zu Rebstein im Jahr 1694 ein Joseph Graf, Sohn von Schmiedemeister Jacob, Graf, bei Schmiedemeister Thomas Graf in die Lehre. Anno 1700 heiratet der junge Schmied eine Martha Grob aus Wiesendangen ZH – vielleicht eine Schmiedetochter, die er auf der Walz kennengelernt hatte? Weil der junge Mann anfangs 1707 von drei Kindern hinwegstarb, heiratet die Witwe gegen Ende Jahrs den Bernhard Zünd aus Altstätten, der selber Schmied und Sohn eines solchen war und der nun die Schmiede in Rebstein weiterbetrieb. – Neben dem Hufschmied, der wohl auch Werkzeug fertigte und allerlei Reparaturen ausführte, gab es den spezialisierten Nagelschmied: Ob in Rebstein der um das Jahr 1600 geborene Gilg (Aegidius) Mafli schon Nagelschmied war, steht nicht fest. Sicher aber waren es seine Söhne Conrad (ca. 1600 bis ca. 1690) und Gild (ca. 1638 bis ca. 1680) sowie die Enkel Ulrich (geboren 1661), Wilhelm (1667 – 1750) und Daniel (1669 bis ca. 1720). Bezeichnenderweise wurden ihre Nachfahren in den Registern zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen als „Naglers“ vermerkt. Der gleiche Beiname haftete übrigens gute hundert Jahre später am Gründer der bis vor kurzem weltweit tätigen Stickereifirma Jacob Rohner aus Rebstein (1852 bis 1926), dessen Vater Johannes ebenfalls Nagelschmied gewesen war.

Übrigens waren die Rebsteiner Mafli auffallend stark orientiert. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts bis in die Zeit um 1800 findet man ausser einem guten halben Dutzend Nagelschmiede noch drei Küfer, zwei Schneider, zwei Glaser/Schreiner, dazu je einen Maurer, Zimmermann, Schlosser, Schuhamcher und Sattler. Der Seiler Johannes Mafli (1660 – 1737) ehelichtete 1697 in Basel eine Catharina Senn, wohl eine „Erwerbung“ aus seiner dortigen Gesellschaft. Und der Gerber Paul Mafli soll als Geselle bald nach 1750 aus dem Elsass die Kartoffel nach Rebstein gebracht und auf „Hirschelen“ erfolgreich angebaut haben.


Auf die Handwerkerliste für den alten Hof Marbach sind des weitern einige Bleicher und Färber zu finden, die ihren Beruf wohl in St. Gallen oder Altstätten erlernt und zumindest zeitweise auch dort ausgeübt haben werden. Seltener Berufe übten je ein Hutmacher Rohner und Kobelt aus, ein Weissgerber Kehl und ein Pulvermahler Sutter. Hatt der Letztgenannte (Hans Sutter, ca. 1630 bis ca. 1690) mit seiner ersten Frau Catharina Steiger aus Frauenfeld auch einige Berufsgeheimnisse ins Rheintal mitgebracht? Im Kirchdorf Marbach waren mehrer Forter als Hafner tätig, daneben je ein „Spillemacher“ (Spindel-/Spulenmacher?) Ender und Forter. Die bei uns selten gewordenen Wagner nannte man „Rädermacher“; solche waren ebenfalls im Hof Marbach tätig. Nicht hier, jedoch im Hof Marbach tätig. Nicht hier, jedoch im Hof Balgach gab es einen Brunnenmacher Nüesch sowie einem fremden Pumpenmacher-Gesellen. (Ins Marbacher Taufregister fand er Eingang, weil er mit einer Tochter aus aus dem Dorfe ein aussereheliches Kind zeugte).

Bemerkenswert ist auch, was im Hof Marbach neben Handwerk alles an Dienstleistungen angeboten wurde: Kontakte nach aussen vermittelten unter anderem jeweils Boten nach St. Gallen, Chur und Zürich; auch eine „Zürich-Böttin“ Elsbeth Forter hat es gegeben. Für gutes Aussehen und Sauberkeit sorgten die Bader und Balbierer. Aber nicht nur Haareschneiden und Rasur waren für sie zuständig, sondern auch für Zähneziehen bald nach 1700 für den Betrieb und die Aufsicht über eine „Badehütten“ ein Jacob Graf mit Ehefrau Färscher zuständig. Im Gesundheitssektor wirkten ein Chirurgus und Doctor Matthais Kobelt aus Marbach (1745 bis 1788) sowie ein Salbmann Hans Kuster (1671 bis 1716) aus Diepoldsau. 1781 verstarb in Rebstein ein Landamann Jacob Corf (Corv) aus Ramosch im Unterengadin bei Doctor Halter. Tötlich endete für einen Heinrich Kobelt aus Marbach, dass er sich einem „Wurzelgräber“ anvertraut hatte. Gelegentlich stösst man auch einen Vieharzt, einmal in Kombination mit dem Metzgerberuf.

 

Weibliche Berufstätigkeit ist für den Hof Marbach im 17. und 18. Jahrhundert fast keine auszumachen, wenn wir von der eingangs erwähnten Tätigkeit als Magd absehen. Ein wirklicher Frauenberuf war jedoch der der Hebamme. Eine solche gab es sozusagen in jedem Dorf und bei den damals zahlreichen Geburten fast in jeder Familie gab es für sie viel Arbeit und Verantwortung. Mit dem Hinweis auf eine „Brotträgerin“ Catharina Kobelt (1647 bis 1722) mag festgehaltn werden, dass Frauen etwa in der Feilträgeri, im Hausierberuf ein Auskommen fanden. Anders als im Hof Marbach sind im Hof Balgach für die in Frage stehende Zeit wieder Spinnerinnen verzeichnet. Sie kamen aus der Dorfbevölkerung und aus der appenzellischen Nachbarschaft. Es scheint namentlich in Heerbrugg etwas Textilgewerbe betrieben worden zu sein. Männer als Weber sind vereinzelt genannt, jedoch mit auswärtigem Wohn- und Arbeitsort.

Damit sollen die Ausführungen zum hiesigen alten Handwerk und Gewerbe abgeschlossen werden. Sie sind lückenhaft; so fehlen etwa Wirte und Krämer. Sie stützen sich zudem auf nur gelegentliche Notizen und mit Blick allein auf die Registereinträge von Evangelisch Marbach auf eine recht schmale Ausgangsbasis. Eine systematische Bearbeitung des hier mehr nur angetönten Themas könnte für eine rheintalische Wirtschafts- und Sozialgeschichte einmal qualitativ und quantitativ interessante Aspekte zu Tage fördern.

Ein Schulstreit


Anno 1726 kaufte der Rebsteiner Pley (Pelagius) Graf, der von 1697 bis 1766 lebte und auf der Hub ob Marbach sesshaft war, für sich und seine männlichen Nachkommen von den Schulgenossen in Marbach das freie Schulrecht. Damit konnten seine Söhne und Enkel die Schule im Kirchdorf besuchen und brauchten nicht den wesentlichen weiteren und bei schlechter Witterung auch beschwerlichen Schulweg nach Rebstein zu gehen. Anno 1736 kaufte Lucas Graf (1701 bis 1766) von Rebstein, wohnhaft auf dem Moos ob Marbach, für sich und seine männlichen Nachkommen das gleiche Schulrecht in Marbach. Schliesslich kaufte anno 1748 auch Johannes Graf „Gallis“ (1715 bis 1722), ebenfalls auf der Marbach Hub sesshaft, die gleichen Rechte.

Bis zum Jahr 1789 blieben alle die Grafen von der Hub und vom Moos im ungehinderten Besitz ihres Schulrechtes in Marbach. Ja, das Dokument wurde sogar den Grafen auf der Hub im Jänner 1783 von den Schulvorgesetzten in Marbach erneuert. Am 1. November 1789 wurde von der Schulbesatzung (Schulgenossenversammlung) zu Marbach entschieden, dass Schulrecht der Grafen auf Hub und Moos sei mit der Errichtung einer eigenen Kirchengemeinde in Rebstein, welche anno 1783 erfolgt war, erloschen und die Genanten bzw. ihre Nachkommen hätten nicht mehr Rechte als jeder andere in Marbach niedergelassene Rebsteiner. Tags darauf, als die Kinder der Grafen zur Schule kamen, wurden sie zwar am Vormittag zugelassen, nachmittags aber auf kränkende Weise heimgewiesen. Darüber hoch erbittert, wandten sich die in ihren Rechten verletzten Rebsteiner durch Klage an die Oberbehörden.


Die Parteien wurden auf Freitag, 27. November 1789, auf das Amtshaus in Rheineck geladen. Dort beriefen sich die Grafen auf die von ihnen vorgelegten Einkaufsurkunden von 1726 und 1736 sowie darauf, dass man sie bis anhin immer an der ungehinderten Ausübung ihres Rechtes gelassen habe, selbst dann noch, als nach Errichtung der Pfarrei Rebstein anno 1783 die übrigen in Marbach niedergelassenen Rebstein hatten Schulgeld bezahlen müssen. Die Schulvögte von Marbach antworteten: Wohl hätten die Kläger früher einige erkaufte Recht auf die Schule in Marbach gehabt, doch hätten sie sich von denselben selbst ausgeschlossen, in sie – obwohl in der Gemeinde Marbach wohnhaft – gemeinschaftlich mit den übrigen Rebsteinern für die Erbauung einer eigenen Kirche gestimmt, sich damit von der Mutterkirche zu Marbach „abgehandelt“ und damit den dazugehörenden Schulrechten Kraft des Abkurungsbriefes förmlich entsagt hätten. Gemäss Erkenntnis des Examinatoren-Kollegiums in Zürich (damals zuständig für die evangelisch-kirchlichen und damit auch für die schulischen Belange in der Gemeinen Herrschaft Rheintal) vom 2. Mai 1783 müssten die in Marbach ansässigen Rebsteiner alljährlich von der dortigen Schulversammlung bittlich um die Erlaubnis einkommen, ihre Kinder daselbst zur Schule zu schicken, was ihnen auch immer gegen Entrichtung eines kleinen Schullohnes bewilligt worden sei. Dass man die Kinder der Grafen auf Hub und Moos bis anhin unentgeltlich aufgenommen habe, sei nur eine Gültigkeit gewesen, die man aber nicht fortsetzen könne, weil die Zahl der Schulkinder in Marbach zu gross und die Schulstube zu klein sei, um auch noch unberechtigte Kinder aufzunehmen.


Der Streit wurde in Rheineck nicht vermittelt und daher an das Examinatoren-Kollegium in Zürich überweisen. Doch durften unterdessen die Kinder der Kläger die Schule in Marbach weiterhin besuchen. Am 1. Juni 1790 erging das Urteil, worin befunden wurde: Obwohl die Rebsteiner (bei der kirchlichen Abkurung anno 1783) aller zu Marbach gehabten Kirchenrechte gänzlich entsagt hätten, hätten die Kläger das Recht und die Freiheit behalten, ihre Kinder und ihre männlichen Nachkommen in Marbach beschulen zu lassen, solange sie an obbmeldeten Orte (auf der Hub und im Moos ob Marbach) sesshaft seien, weil die von ihren sel. Vätern erkauften Privatrechte durch die Kirchenteilung nicht hätten entkräftet und ungültig gemacht werden können. Die dagegen gerichtete Erkenntnis der Marbacher Schulbesatzung vom 1. November 1789 sei darum als "aufgehoben und annulliert" zu betrachten. In zwei von den Marbacher Schulgenossen erwirkten Erläuterungen vom 15. Juli – 21. September 1790 wurde präzisiert, dass die Kläger und ihre männlichen Nachkommen die unentgeltliche Beschulung in Marbach nur beanspruchen könnten, solange sie die auf der Hub bestehenden zwei Häuser, für drei Haushaltungen eingerichtet, besitzen würden. Im Fall aber, dass diese Häuser an andere Eigentümer kommen sollten, welche nicht von der Grafen männlichen Succession abstammen, sollten diese Rechte verfallen sein. Auch auf weitere Häuser, die in der Hub ob Marbach allfällig erbaut würden, sollte die Rechte nicht übergehen.


Der vorstehend sinngemäss wiedergegebne Entscheid aus dem Jahre 1790 bekräftigt mit Hand und Petschaft (d.h. mit Unterschrift und Siegel) durch einen Professor Tobler „Actuarius“, hat sich im Kirchenarchiv Evangelisch Rebstein bis heute erhalten. Wie lange freilich die getroffene Regelung anhielt, ist ungewiss. Sie dürfte wohl in den Stürmen der Helvetik und mit der Napoleonischen Mediation (Frühjahr 1798 bis Ende 1802 bzw. Februar 1803) dahingefallen sein. An der Sache erscheint aus heutiger Sicht bemerkenswert:

  •  einmal, dass das streitige Schulbesuchsrecht als privatrechtliche Angelegenheit behandelt wurde, obwohl damals das Schulwesen kirchlicher und damit staatlicher Hoheit unterstand.
  • und sodann, dass im 18. Jahrhundert das Schulbesuchsrecht bloss „für die männlichen Nachkommen“ und nicht auch für die Töchter beansprucht und entschädigt wurde.

Text: Dr. Werner A. Graf, Rebstein

Das Stickereidorf

1852, als Jacob Rohner geboren wurde, waren die Zeiten schwierig. Noch gingen in Rebstein nicht alle Kinder zur Schule. Sie hätten keine Kleider und wenig zu essen, entschuldigten sich die Eltern. Von 1835 bis 1860 ging die Dorfbevölkerung um rund hundert Personen zurück. Die Menschen wanderten aus. Bis zur Mechanisierung der Stickerei, die in der Ostschweiz zu einem rasanten Wirtschaftsaufschwung führte. 1896 zählte Rebstein neun Telefonabonnenten: der Kurarzt auf der Burg, der Metzger zum Ochsen, Bierbrauer Graf, der gleichzeitig die Gemeinde präsidierte, sowie sechs Stickereibetriebe und Ferggereien. Eine dieser Stickereien gehörte Joseph Niklaus Halter (1844-1914). Der Rebsteiner liess 1881 beim Deutschen Reichspatentamt eine Vorrichtung patentieren, mit der es gelang, auf der Handstickmaschine Stickerei auf Papier auszuführen. Dieses Patent gilt als Erstbeleg für die Erfindung der Ätzstickerei.

Halters Stickereifirma wurde in der Folge von Jacob Rohner (1852-1926) übernommen. Dieser hatte seine Stickerei zusammen mit dem älteren Bruder Johannes im Jahr 1873 gegründet. Sechs Jahre später nahmen sie ihre Exporttätigkeit auf, und 1889 eröffneten sie eine Niederlassung in New York. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg war die Jacob Rohner AG die Nummer drei in der Schweiz – nach der Feldmühle in Rorschach und Arnold B. Heine in Arbon.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Rebsteiner Unternehmen der grösste Arbeitgeber des Rheintals. Die Jacob-Rohner-Stickereien gingen um die Welt. In den Krisenjahren der Zwanziger- und Dreissigerjahre gaben die meisten Stickereibetriebe ihre Geschäftstätigkeit auf. Nicht so die Jacob Rohner AG. 1962 war sie das grösste selbst produzierende Stickereiunternehmen der Schweiz. 75 Prozent des Umsatzes wurden mit Stickereiprodukten erzielt. Die restlichen 25 Prozent steuerten die Sparten Socken und Weberei bei.

1988 wurde die Jacob Rohner AG verkauft. Die Rheintaler Standorte wurden bald darauf geschlossen. Heute ist das ehemalige Jacob-Rohner-Verwaltungsgebäude als Wirtschaftspark mit  vielfältigen Betrieben bis unters Dach vermietet. Die Villa Tanner, erbaut von Gründertochter Josy Geser-Rohner, gehört heute zum Altersheim Geserhus.

Text: Jolanda Spirig
Literatur: Sticken und Beten – Die Textildynastie Jacob Rohner: Familie, Firma, Klerus (1873-1988), Chronos-Verlag Zürich, 2015