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Gesamterneuerungswahlen

Am Wochenende des 22. September 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörde (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Geschäftsprüfungskommission) statt.

Die Erneuerungswahl findet statt:
1. Wahlgang: 22. September 2024

2. Wahlgang: 24. November 2024

 

Wahlvorschlag

Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang können bis Freitag, 21. Juni 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeinderats­kanzlei, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, eingereicht werden.

Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist.

Die Vorschriften für die Gesamterneuerungswahl finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Die ent­sprechenden Formulare können Sie von der Homepage herunterladen oder bei der Gemein­de­ratskanzlei beziehen.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahl­vor­schläge sind in diesem Fall bis Dienstag, 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr der Gemeinderats­kanzlei einzureichen. 

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Rebstein, 11. März 2024

Der Gemeinderat

Merkblatt [pdf, 368 KB]