Gesamterneuerungswahlen
Am Wochenende des 22. September 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörde (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Geschäftsprüfungskommission) statt.
Die Erneuerungswahl findet statt:
1. Wahlgang: 22. September 2024
2. Wahlgang: 24. November 2024
Wahlvorschlag
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang können bis Freitag, 21. Juni 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein, eingereicht werden.
Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist.
Die Vorschriften für die Gesamterneuerungswahl finden Sie im untenstehenden Merkblatt.
Die entsprechenden Formulare können Sie von der Homepage herunterladen oder bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Dienstag, 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Rebstein, 11. März 2024
Der Gemeinderat