Aufhebung Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe
Für einmal sind die Regenfälle am Wochenende über das ganze Kantonsgebiet viel heftiger ausgefallen, als dies aufgrund der Prognosen letzte Woche abgeschätzt wurde.
Die Messungen des Kantonsforstamtes erlauben eine Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe per 5. September 2018.
Das Amt für Wasser und Energie hat deshalb ebenfalls beschlossen, Wasserentnahmen des Gemeingebrauchs, d.h. bis zu 50l/min, aus öffentlichen Gewässern ab sofort wieder zu erlauben. In sehr kleinen Bächen und Giessen kann der Abfluss nach wie vor kritisch tief sein. Das AWE ersucht daher im Fall von Entnahmen aus solchen Gewässern um entsprechende Vorsicht.
Aufhebungsverfügung Kanton St. Gallen